Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland


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Ausländer, die zu Besuch aus einem visumpflichten Land kommen benötigen für Ihr Visum auch eine Reisekrankenversicherung. Der Versicherungsschutz muss Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003. (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum erfüllen. Dabei muss der Versicherungsschutz in allen Schengenländern gültig sein und muss mindestens eine Deckungssumme von EUR 30.000 aufweisen.
Achten Sie jedoch bei der Wahl des Versicherungsschutzes darauf, dass die Begrenzung nicht vorhanden ist. Bei einem Krankenhausaufenthalt können schnell höhere Kosten als EUR 30.000 entstehen.
Neben der Reisekrankenversicherung wird eine Einladung und eine Verpflichtungserklärung von der Botschaft oder dem Konsulat gefordert.
Für Personen, die länger als ein normaler Besuch andauert in Deutschland verbleiben wollen, gibt es Spezialtarif der Auslandskrankenversicherung, die dann bis zu einer Dauer von 5 Jahren abgeschlossen werden können.
Spezialtarife gibt es auch vom Aufenthaltszweck abhängig, so zum Beispiel für Aupairs, Arbeitnehmer, für Studenten und Sprachschüler im studienvorbereitenden Sprachkursen oder für Gastwissenschaftler.
mawista hat sich auf die Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland und für Deutsche im Ausland spezialisiert. Mit eigens entwickelten Tarifen wird dem Bedarf Rechnung getragen. Verbraucherfreundliche Bedingungen und eine monatliche Zahlweise zeichnen die Produkte aus.

mawista, Spezialist für die Auslandskrankenversicherung und vergleicht die Reiserücktrittsversicherung.
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